BayObLG - Beschluss vom 22.09.2004 (3Z BR 150/04)
I. Für den Betroffenen ist seit 1994 ein Betreuer bestellt. Die Aufgabenkreise umfassen zur Zeit Aufenthaltsbestimmung, Gesundheitsfürsorge, Vermögenssorge sowie Entgegennahme und Anhalten der Post; zusätzlich ist ein [...]