OLG Hamm - Beschluss vom 24.02.2017 (6 WF 234/15)
Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 1) wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bocholt vom 19.8.2015 (Aktenzeichen 19 F 96/13) abgeändert und die Vergütung des Beteiligten zu 1) auf 2.439,14 € [...]