1. Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts Rostock - Familiengericht - vom 29.11.2018 wird zurückgewiesen.
2. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
3. Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.
4. Dem Antragsteller wird unter Beiordnung von Rechtsanwältin R. Verfahrenskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren bewilligt.
5. Der Antragsgegnerin wird unter Beiordnung von Rechtsanwältin R. Verfahrenskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren bewilligt.
I.
Der Antragsteller begehrt unter Berufung auf die Vorschriften des vom 25.10.1980 (im Folgenden: HKÜ) die Rückführung des Kindes Y. D. B. R. nach Großbritannien (Vereinigtes Königreich).
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