VGH Bayern - Beschluss vom 11.08.2020 (12 ZB 18.1572)
I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Der Kläger verfolgt mit dem Antrag auf Zulassung der Berufung den [...]