§ 1 a UKlaG
FNA: 402-37
Fassung vom: 27.08.2002
Stand: 01.09.2026
zuletzt geändert durch:
Gesetz zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung weiterer prozessualer Regelungen, BGBl. I Nr. 318 vom 08.12.2025

§ 1 a UKlaG Unterlassungsanspruch wegen der Beschränkung der Haftung bei Zahlungsverzug

§ 1 a Unterlassungsanspruch wegen der Beschränkung der Haftung bei Zahlungsverzug

UKlaG ( Unterlassungsklagengesetz )

Wer in anderer Weise als durch Verwendung oder Empfehlung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen den Vorschriften des § 271 a Absatz 1 bis 3, des § 286 Absatz 5 oder des § 288 Absatz 6 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zuwiderhandelt, kann auf Unterlassung in Anspruch genommen werden.