§ 24 GEG
Stand: 16.10.2023
zuletzt geändert durch:
Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches, zur Änderung der Verordnung über Heizkostenabrechnung, zur Änderung der Betriebskostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung, BGBl. I Nr. 280
Teil 2 Anforderungen an zu errichtende Gebäude
Abschnitt 3 Berechnungsgrundlagen und -verfahren

§ 24 GEG Einfluss von Wärmebrücken

§ 24 Einfluss von Wärmebrücken

GEG ( Gebäudeenergiegesetz )