Die Verfahrensbeteiligten zu 1. bis 3. bilden die aus 15 Wohn- und Teileigentumseinheiten bestehende Wohnungseigentümergemeinschaft R.straße ..., ... K., die von den Verfahrensbeteiligten zu 4. verwaltet wird. Der Eigentümergemeinschaft liegt derzeit die Teilungserklärung vom 31.07.1993 (Bl. 27 bis 45 d. A.) zugrunde.
Am 25.11.1999 fand eine Eigentümerversammlung statt, deren Ergebnisse die Antragsteller im vorliegenden Verfahren teilweise anfechten.
Die Antragsteller hatten ursprünglich beim Amtsgericht den Antrag gestellt:
1. festzustellen, dass der zu TOP 2 der Wohnungseigentümerversammlung vom 25. November 1999 getroffene Beschluss:
Testen Sie "Handbuch des Wohnungseigentumsrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|