BayObLG - Beschluss vom 16.06.2004
2Z BR 65/04
Normen:
WEG § 14 Nr. 1 § 22 Abs. 1 ;
Fundstellen:
BayObLGReport 2004, 426
Vorinstanzen:
LG München I, - Vorinstanzaktenzeichen 1 T 17376/02
AG München, - Vorinstanzaktenzeichen II 743/02

Abdingbarkeit der und Anforderungen an die Zustimmungsbedürftigkeit bei baulichen Veränderungen

BayObLG, Beschluss vom 16.06.2004 - Aktenzeichen 2Z BR 65/04

DRsp Nr. 2004/12464

Abdingbarkeit der und Anforderungen an die Zustimmungsbedürftigkeit bei baulichen Veränderungen

»1. Das Erfordernis der Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer zu einer baulichen Veränderung ist abdingbar. 2. Der Umfang einer baulichen Veränderung rechtfertigt als solcher nicht zwingend den Schluss, die Maßnahme bedürfe der Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer. 3. Im Einzelfall kann es aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden sein, wenn der Tatrichter nach Einnahme eines Augenscheins den Anbau eines unterkellerten Wintergartens in einer aus zwei Wohngebäuden bestehenden Wohnanlage als für einen anderen Wohnungseigentümer nicht zustimmungsbedürftig beurteilt.«

Normenkette:

WEG § 14 Nr. 1 § 22 Abs. 1 ;

Gründe: