I.
Die Antragsgegner sind die Wohnungseigentümer einer Wohnanlage, die seit 1.7.2003 von der weiteren Beteiligten verwaltet wird. Davor war die Antragstellerin Verwalterin.
Aufgrund des Eigentümerbeschlusses vom 12.8.2002 war mit ihr ein Verwaltervertrag abgeschlossen worden, der vorsah, dass sie mit Verlängerungsmöglichkeit zunächst bis 31.12.2005 zur Verwalterin bestellt und den Antragsgegnern ein Sonderkündigungsrecht unter anderem beim Wechsel der zuständigen Sachbearbeiterin der Antragstellerin (zum damaligen Zeitpunkt Frau L.) eingeräumt wird.
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