Änderung der Teilungserklärung durch rechtskräftige Abweisung einer Ungültigkeitsklage zur Kostenverteilung
AG Hamburg-Wandsbek, Beschluss vom 06.07.2001 - Aktenzeichen 102 a II 240/01
DRsp Nr. 2003/16858
Änderung der Teilungserklärung durch rechtskräftige Abweisung einer Ungültigkeitsklage zur Kostenverteilung
Die rechtskräftige Abweisung einer Ungültigkeitsklage gegen einen die Kostenverteilung ändernden Mehrheitsbeschluss führt - auch nach der neueren Rechtsprechung des BGH (DRsp-ROM Nr. 2000/7551 = DRsp I (152) 352 a-e = NJW 2000, 3500) - zu einer wirksamen Änderung der Teilungserklärung.