Die zulässige Berufung des Klägers ist nicht begründet. Er hat keinen Anspruch auf Erstattung der Kosten des An- und Umbaus des von ihm gemieteten Tankstellengebäudes auf dem Grundstück der Beklagten.
Die Beweisaufnahme hat nicht mit der notwendigen Sicherheit ergeben, daß die Zeugin H., die Tochter der Beklagten, für diese dem Kläger eine bindende Zusage der Kostenübernahme gemacht hat.
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