FG München - Urteil vom 13.11.2001
6 K 4611/99
Normen:
EStG § 21 ;

Anerkennung eines Angehörigen-Mietvertrages; Einkommensteuer 1993, 1994 und 1995

FG München, Urteil vom 13.11.2001 - Aktenzeichen 6 K 4611/99

DRsp Nr. 2002/2058

Anerkennung eines Angehörigen-Mietvertrages; Einkommensteuer 1993, 1994 und 1995

Ein Mietvertrag zwischen dem Steuerpflichtigen und seinen Schwiegereltern ist nicht anzuerkennen, wenn eine Gesamtschau der Umstände ergibt, dass die rechtlichen und tatsächlichen Beziehungen nicht auf einen zur Einkunftserzielung führenden Leistungsaustausch gerichtet waren.

Normenkette:

EStG § 21 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Die Kläger sind Ehegatten, die für die Streitjahre 1993 bis 1995 zur Einkommensteuer (ESt) zusammenveranlagt wurden. Beide waren zunächst Miteigentümer des unbebauten Grundstücks ... in E. Im Jahr 1991 schlossen sie einen notariellen Teilungsvertrag für das noch mit einem Zweifamilienhaus zu bebauende Anwesen. Danach sollten der Kläger Alleineigentümer des Obergeschosses (OG) und die Klägerin Alleineigentümerin des Erdgeschosses (EG) werden. Die Aufteilung des Grundstücks nach § 8 des Wohnungseigentumsgesetzes wurde im Grundbuch erst am 12. Mai 1998 (nach Durchführung einer abgekürzten Außenprüfung) vollzogen. Seit der Fertigstellung des Zweifamilienhauses im August 1992 wird die EG-Wohnung von den Klägern selbst bewohnt.