Details ausblenden
FG München - Urteil vom 13.11.2001 (6 K 4611/99)

Anerkennung eines Angehörigen-Mietvertrages; Einkommensteuer 1993, 1994 und 1995

I. Die Kläger sind Ehegatten, die für die Streitjahre 1993 bis 1995 zur Einkommensteuer (ESt) zusammenveranlagt wurden. Beide waren zunächst Miteigentümer des unbebauten Grundstücks ... in E. Im Jahr 1991 schlossen sie [...]
FG München - Urteil vom 24.10.2001 (1 K 4935/98)

Mietvertrag auf Lebenszeit mit Angehörigen zu ungewöhnlichen Bedingungen indiziert fehlende Fremdüblichkeit; Einkommensteuer 1992...

Streitig ist, ob Werbungskostenüberschüsse aus VuV bei den ESt-Veranlagungen 1992 und 1994 zu berücksichtigen sind. Die Kläger sind die Rechtsnachfolger der am 23.12.1999 während des Klageverfahrens verstorbenen [...]
FG München - Urteil vom 26.09.2001 (13 K 4425/96)

Schuldzinsen als Werbungskosten; wirtschaftlicher Zusammenhang mit den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung; Einkommensteuer...

(teilweise Kurzurteil gem. § 105 Abs. 5 der Finanzgerichtsordnung - FGO -). I. Der Kläger bezieht u. a. Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit und wird zur Einkommensteuer (ESt) veranlagt. Mit notarieller Urkunde [...]
FG München - Urteil vom 27.08.2001 (13 K 102/96)

Schätzung des Mietwerts für ein vermietetes und ein eigengenutztes Haus auf einem als Zweifamilienhaus bewerteten Grundstück; Schätzung...

I. Die Kläger sind Eheleute, die für die Streitjahre zur Einkommensteuer(ESt) zusammen veranlagt wurden und u.a. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (VuV) erzielten. Strittig ist der Mietwert der vermieteten und [...]
FG München - Urteil vom 26.06.2001 (6 K 763/00)

Einkommensteuer 1995 und 1996; Anerkennung eines Mietverhältnisses zwischen nahen Angehörigen

I. Die Kläger sind Ehegatten, die zur Einkommensteuer (ESt) zusammenveranlagt werden. Der Kläger war bis zum 31. Dezember 1997 Eigentümer eines 1954 errichteten Einfamilienhauses in der S...Straße in O mit einer [...]
FG München - Urteil vom 29.05.2001 (6 K 3822/98)

Einkommensteuer 1996 und 1997; Wohnungsbegriff bei Eigenheimförderung

I. Die Kläger sind Ehegatten, die zur Einkommensteuer (ESt) zusammenveranlagt werden. Sie sind Miteigentümer zu je 1/2 des Wohngrundstücks S-Straße in K. mit einer Gesamtwohnfläche von 179,47 qm. Als Baubeginn wird der [...]