FG München - Urteil vom 29.05.2001
6 K 3822/98
Normen:
EStG § 10 e Abs. 1 ; EStG § 10 e Abs. 4 ;

Einkommensteuer 1996 und 1997; Wohnungsbegriff bei Eigenheimförderung

FG München, Urteil vom 29.05.2001 - Aktenzeichen 6 K 3822/98

DRsp Nr. 2001/13218

Einkommensteuer 1996 und 1997; Wohnungsbegriff bei Eigenheimförderung

Eine (einzige) Wohnung i.S. des § 10e EStG liegt vor, wenn Nebenräume der "Hauptwohnung" nur vom Flur der "Einliegerwohnung" aus betreten werden können und es damit an der baulichen Trennung beider Wohnbereiche fehlt.

Normenkette:

EStG § 10 e Abs. 1 ; EStG § 10 e Abs. 4 ;

Entscheidungsgründe:

I.