BayObLG - Beschluss vom 30.06.2004
2Z BR 58/04
Normen:
WEG § 25 § 27 § 28 § 29 ;
Fundstellen:
BayObLGReport 2004, 423
NJW-RR 2004, 1602
Vorinstanzen:
LG München I, - Vorinstanzaktenzeichen 1 T 4442/03
AG München, - Vorinstanzaktenzeichen II 596/02

Anfechtbarkeit von Wohnungseigentümerbeschlüssen bei ungerechtfertigter Zurückweisung eines Bevollmächtigten - Vollständigkeit und Gültigkeit der Jahresabrechnung - Voraussetzungen für die Entlastung ehrenamtlicher Mitglieder des Verwaltungsbeirats - ermächtigung des Verwalters zur Kreditaufnahme

BayObLG, Beschluss vom 30.06.2004 - Aktenzeichen 2Z BR 58/04

DRsp Nr. 2004/12463

Anfechtbarkeit von Wohnungseigentümerbeschlüssen bei ungerechtfertigter Zurückweisung eines Bevollmächtigten - Vollständigkeit und Gültigkeit der Jahresabrechnung - Voraussetzungen für die Entlastung ehrenamtlicher Mitglieder des Verwaltungsbeirats - ermächtigung des Verwalters zur Kreditaufnahme

»1. Wird ein Vertreter, der seine Bevollmächtigung ordnungsmäßig nachweisen kann, vom Vorsitzenden einer Eigentümerversammlung zurückgewiesen, so sind die in der Versammlung gefassten Beschlüsse anfechtbar, sofern die nicht abgegebene oder nicht berücksichtigte Stimme erheblich war. 2. Zur Vollständigkeit einer Jahresabrechnung gehört, dass der Stand der gemeinschaftlichen Konten, insbesondere der Instandhaltungsrücklage und der Zinsbeträge, ausgewiesen ist. Das Fehlen solcher Bestandteile führt aber in der Regel nicht dazu, den Eigentümerbeschluss über die Jahresgesamt- und Einzelabrechnung für ungültig erklären zu müssen. Die fehlenden Angaben sind vielmehr nachholbar. 3. Die Entlastung ehrenamtlicher Mitglieder des Verwaltungsbeirats entspricht ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn nicht erkennbar ist, dass Schadensersatzansprüche bestehen.