BGH - Beschluß vom 21.06.2007
V ZB 20/07
Normen:
WEG § 26 § 43 Nr. 2, 4 ;
Fundstellen:
BGHReport 2007, 958
DNotZ 2008, 118
FGPrax 2007, 211
MDR 2007, 1247
MietRB 2007, 263
NJW 2007, 2776
NJW-RR 2007, 1656
NZM 2007, 645
WM 2007, 2255
WuM 2007, 540
ZMR 2007, 798
ZfIR 2007, 651
Vorinstanzen:
OLG Frankfurt/Main, vom 05.02.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 20 W 409/05
LG Marburg, vom 11.08.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 3 T 113/04

Anfechtung eines die Bestellung für ungültig erklärenden Gerichtsbeschlusses durch den Verwalter

BGH, Beschluß vom 21.06.2007 - Aktenzeichen V ZB 20/07

DRsp Nr. 2007/14137

Anfechtung eines die Bestellung für ungültig erklärenden Gerichtsbeschlusses durch den Verwalter

»Der Verwalter ist zur Anfechtung einer gerichtlichen Entscheidung berechtigt, durch die seine Bestellung für ungültig erklärt wird.«

Normenkette:

WEG § 26 § 43 Nr. 2, 4 ;

Gründe:

I. Die Beteiligten sind die Eigentümer und die Verwalterin eines nach dem Wohnungseigentumsgesetz geteilten Grundstücks. Die Wohnungseigentümer beschlossen in der Versammlung vom 30. November 2002 mehrheitlich, die Beteiligte zu 3 ab dem 1. Januar 2003 für zwei Jahre zur Verwalterin zu bestellen. Die Bestellung sollte sich bis zum 31. Dezember 2007 jeweils um ein Jahr verlängern, sofern sie nicht durch Beschluss der Eigentümergemeinschaft "widerrufen" würde. Ein solcher Beschluss ist unterblieben.

Die Antragsteller haben den Beschluss vom 30. November 2002 angefochten. Das Amtsgericht hat ihn für ungültig erklärt. Auf die sofortige Beschwerde der Beteiligten zu 3 hat das Landgericht die Entscheidung des Amtsgerichts abgeändert und den Antrag zurückgewiesen. Die hiergegen gerichtete sofortige weitere Beschwerde der Antragsteller möchte das Oberlandesgericht zurückweisen. Hieran sieht es sich durch die Entscheidungen des OLG Köln, NJW-RR 2006, 24 ff., und des OLG München, DWE 2006, 71 ff., gehindert und hat die Sache dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.