I.
Den Antragstellern, einem Ehepaar, gehört eine Eigentumswohnung in der Wohnanlage "G" sowie ein Teileigentum in der Tiefgarage der angrenzenden Wohnanlage "A". Beide Anlagen werden von der weiteren Beteiligten verwaltet.
Die weitere Beteiligte lud mit Schreiben vom 14.12.1998 und 7.1.1999, die jeweils an die Wohnungseigentümer der Anlage "A" gerichtet waren, für den 20.1.1999 zu einer außerordentlichen Eigentümerversammlung ein. Das Schreiben vom 14.12.1998 enthält die Tagesordnung und trägt auf Blatt 2 eine Kopfleiste mit den Worten: Blatt 2 der Einladung zur außerordentlichen Eigentümerversammlung der Wohnungseigentümergemeinschaft "G" am 20. Januar 1999.
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