Auf die Rechtsbeschwerde der Klägerin wird der Beschluss der 29. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 31. Januar 2023 aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
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