I.
Die Beteiligten zu 1 bis 13 sind die Eigentümer der Wohnungseigentumsanlage, die von der Beteiligten zu 14 verwaltet wird. Die Beteiligte zu 1 begehrt jetzt noch die Feststellung, dass die auf der Eigentümerversammlung vom 17.03.2005 unter TOP 1 und 3 gefassten Beschlüsse unwirksam sind.
Testen Sie "Handbuch des Wohnungseigentumsrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|