OLG Düsseldorf - Beschluss vom 26.09.2006
I-3 Wx 120/06
Normen:
WEG § 21 § 23 Abs. 4 § 28 Abs. 3 § 43 Abs. 1 Nr. 4 ;
Fundstellen:
MietRB 2007, 71
OLGReport-Düsseldorf 2007, 169
WuM 2006, 646
ZMR 2007, 128
ZfIR 2006, 866
Vorinstanzen:
LG Duisburg, vom 22.03.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 11 T 252/05
AG Duisburg - 75 II 57/05 WEG - 26.10.2005,

Anforderungen an Abrechnung einer Wohnungseigentumsanlage - nicht ordnungsgemäße Verwaltung bei Genehmigung von Quartalsabrechnungen?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.09.2006 - Aktenzeichen I-3 Wx 120/06

DRsp Nr. 2006/26205

Anforderungen an Abrechnung einer Wohnungseigentumsanlage - nicht ordnungsgemäße Verwaltung bei Genehmigung von Quartalsabrechnungen?

»Eine Abrechnung gemäß § 28 Abs. 3 WEG muss das gesamte Kalenderjahr umfassen; legt der Verwalter nicht eine solche Gesamtjahresabrechnung vor, sondern statt dessen vier Quartalsabrechnungen, so entspricht der Genehmigungsbeschluss der Eigentümerversammlung nicht ordnungsgemäßer Verwaltung.«

Normenkette:

WEG § 21 § 23 Abs. 4 § 28 Abs. 3 § 43 Abs. 1 Nr. 4 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Die Beteiligten zu 1 bis 13 sind die Eigentümer der Wohnungseigentumsanlage, die von der Beteiligten zu 14 verwaltet wird. Die Beteiligte zu 1 begehrt jetzt noch die Feststellung, dass die auf der Eigentümerversammlung vom 17.03.2005 unter TOP 1 und 3 gefassten Beschlüsse unwirksam sind.