Die Beschwerde der Beteiligten zu 1 bis 5 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Passau - Grundbuchamt - vom 18. Juni 2013 wird zurückgewiesen.
II.Die Beteiligten haben die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen, und zwar die Beteiligten zu 1 bis 4 als Gesamtschuldner aus einem Geschäftswert von 237.175 €, die Beteiligten zu 1 und 2 darüber hinaus gesamtschuldnerisch mit der Beteiligten zu 5 aus einem Geschäftswert von 85.015 €.
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