Auf die Berufung der Beklagten wird das am 26.03.2015 verkündete Urteil der Zivilkammer IV des Landgerichts Detmold unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagten werden verurteilt, die Herausgabe des beim Amtsgericht Lemgo zum Az.:
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 19.001,27 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus einem Betrag von 18.002,91 € seit dem 01.01.2013 und aus weiteren 998,36 € seit dem 29.11.2013 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Widerklage wird abgewiesen.
Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahren werden zu 25 % dem Kläger und zu 75 % den Beklagten als Gesamtschuldner auferlegt.
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