Die Berufung des Beklagten gegen das am 30. Januar 2007 verkündete Teilanerkenntnis- und Schlussurteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Jülich - 10 F 3/07 - in der durch Beschluss vom 21.02.2007 berichtigten Fassung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
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