OLG Köln - Beschluss vom 02.02.2007 (16 Wx 256/06)
Die weitere Beschwerde ist in Folge ihrer Zulassung durch das Landgericht Köln in dem angefochtenen Beschluss gemäß den §§ 14 Abs. 5 S. 1, 31 Abs. 3 S. 5 KostO statthaft und auch im übrigen zulässig. In der Sache hat [...]