OLG Köln - Beschluss vom 23.07.2007
16 Wx 25/07
Normen:
WEG § 15 ;
Fundstellen:
MietR 2008, 179
OLGReport-Köln 2008, 274
Vorinstanzen:
LG Köln, vom 29.12.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 29 T 243/05

Unzulässige Nutzungsänderung bei gewerblicher Nutzung von kleinen Wohneinheiten zur privaten Arbeitvermittlung oder Schülernachhilfe

OLG Köln, Beschluss vom 23.07.2007 - Aktenzeichen 16 Wx 25/07

DRsp Nr. 2008/6229

Unzulässige Nutzungsänderung bei gewerblicher Nutzung von kleinen Wohneinheiten zur privaten Arbeitvermittlung oder Schülernachhilfe

»1. Eine Nutzung von Sondereigentum zu anderen Zwecken als der in der Teilungserklärung ausgewiesenen Wohnnutzung ist nur zulässig, wenn bei typisierender Betrachtungsweise die geänderte, gewerbliche Nutzung nicht über das Maß hinausgeht, das bei Wohnzwecken üblich ist.2. Die gewerbliche Nutzung von kleinen Wohneinheiten für eine private Arbeitvermittlung oder eine Schülernachhilfe beeinträchtigt regelmäßig stärker als eine Wohnnutzung.«

Normenkette:

WEG § 15 ;

Gründe:

I. Die Antragstellerin und nunmehr der beigetretene Beschwerdeführer als Rechtsnachfolger der Antragsgegnerin zu 1. bilden die oben genannte Wohnungseigentümergemeinschaft.