Die weitere Beschwerde ist in Folge ihrer Zulassung durch das Landgericht Köln in dem angefochtenen Beschluss gemäß den §§
Die Geschäftswert ist unter Abänderung der Entscheidungen der Vorinstanzen auf 45.000,- EUR zu reduzieren, § 48 Abs. 3 WEG. In Anbetracht der bevorstehenden Neuregelung des Wohnungseigentumsgesetzes einschließlich der Verfahrensvorschriften ist entsprechend dem mit dieser Novelle einzuführenden §
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