LG Köln, vom 18.08.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 29 T 185/05
AG Köln - 204 II 196/036.7.2005,
Verbindung von Anfechtungsverfahren zu identischem Eigentümerbeschluss - Heilung von Zustellungsmängeln im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
OLG Köln, Beschluss vom 09.02.2007 - Aktenzeichen 16 Wx 206/06
DRsp Nr. 2007/8413
Verbindung von Anfechtungsverfahren zu identischem Eigentümerbeschluss - Heilung von Zustellungsmängeln im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
»1. Bei parallel laufenden Beschlussanfechtungsverfahren, die denselben Eigentümerbeschluss betreffen, ist eine Verfahrensverbindung zwingend geboten, um divergierende Entscheidungen und eine Vervielfältigung der Verfahrenskosten zu verhindern.2. Eine entsprechende Anwendbarkeit des § 189ZPO, die im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit grundsätzlich möglich ist, setzt voraus, dass das Gericht die Entscheidung mit Zustellungswillen an die Beteiligten herausgegeben hat.«