Anforderungen an den Tatbestand des Berufungsurteils; Pflicht des Zwangsverwalters und des Käufers eines Grundstücks zur Rückzahlung einer Kaution
BGH, Urteil vom 09.03.2005 - Aktenzeichen VIII ZR 381/03
DRsp Nr. 2005/8278
Anforderungen an den Tatbestand des Berufungsurteils; Pflicht des Zwangsverwalters und des Käufers eines Grundstücks zur Rückzahlung einer Kaution
»1. Nimmt das Berufungsgericht im Tatbestand auf die tatsächlichen Feststellungen des erstinstanzlichen Urteils Bezug und geht es in seinen weiteren Ausführungen von entscheidungserheblichen Tatsachen aus, die im Widerspruch zum Tatbestand des angefochtenen Urteils stehen, ohne diese Abweichung zu erläutern, ist das Revisionsgericht an solche Tatsachen nicht gebunden. Das angefochtene Urteil ist dann schon deshalb aufzuheben, weil sein Tatbestand keine verläßliche Beurteilungsgrundlage für das Revisionsgericht bildet.2. Der Zwangsverwalter einer Mietwohnung hat dem Mieter eine von diesem an den Vermieter geleistete Kaution nur dann herauszugeben, wenn eine derartige Verpflichtung auch den Zwangsvollstreckungsschuldner selbst, der das vermietete Grundstück erworben hat, getroffen hätte.
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