1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 22.8.2012 -
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
3. Dieses Urteil sowie das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 115 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
4. Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
Zwischen den Parteien steht die Freigabe von bei dem Amtsgericht Saarlouis hinterlegten Beträgen im Streit.
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