OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 08.01.2009
20 W 320/05
Normen:
WEG § 22 Abs. 1;
Fundstellen:
NZM 2011, 40
Vorinstanzen:
LG Wiesbaden, - Vorinstanzaktenzeichen 4 T 175/05

Anforderungen an die Bestimmtheit eines Beschlusses der Eigentümerversammlung über die Vergabe von Sanierungsarbeiten bei Bestehen eines bestandskräftigen Beschlusses über deren Umfang

OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 08.01.2009 - Aktenzeichen 20 W 320/05

DRsp Nr. 2009/13773

Anforderungen an die Bestimmtheit eines Beschlusses der Eigentümerversammlung über die Vergabe von Sanierungsarbeiten bei Bestehen eines bestandskräftigen Beschlusses über deren Umfang

Hat die Wohnungseigentümerversammlung in einem bestandskräftigen Mehrheitsbeschluss bereits den Umfang von Sanierungsarbeiten festgelegt, können in einem gesonderten Beschluss mehrheitlich die Modalitäten der Auftragsvergabe geregelt werden.

Normenkette:

WEG § 22 Abs. 1;

Gründe:

Die Antragsteller und die Antragsgegner bilden die Wohnungseigentümergemeinschaft A-Straße ... in O1. Sie streiten um die Sanierung der Fassade, die Dämmung der Kellerdecke und des Dachbodens sowie der Gaupen und damit zusammenhängende Arbeiten in dieser Liegenschaft.

Zu Tagesordnungspunkt 8 der Eigentümerversammlung vom 23.04.2003 beschlossen die Eigentümer einstimmig, dass ein Gutachter bestellt wird, der sich die Feuchtigkeit sowohl an der Giebelseite als auch in der Wohnung B ansieht (Bl. 14 d. A.).