Die Antragsteller und die Antragsgegner bilden die Wohnungseigentümergemeinschaft A-Straße ... in O1. Sie streiten um die Sanierung der Fassade, die Dämmung der Kellerdecke und des Dachbodens sowie der Gaupen und damit zusammenhängende Arbeiten in dieser Liegenschaft.
Zu Tagesordnungspunkt 8 der Eigentümerversammlung vom 23.04.2003 beschlossen die Eigentümer einstimmig, dass ein Gutachter bestellt wird, der sich die Feuchtigkeit sowohl an der Giebelseite als auch in der Wohnung B ansieht (Bl. 14 d. A.).
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