BGH - Beschluss vom 10.12.2009 (V ZB 151/09)
Auf die weitere Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss der 29. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 30. März 2009 aufgehoben. Das Verfahren wird zur neuen Behandlung und Entscheidung, auch über die Kosten [...]