Auf die sofortige weitere Beschwerde des Beteiligten zu 3. wird der Beschluss der 29. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 18.08.2008 -
Auf die sofortige Beschwerde des Beteiligten zu 3. wird der Beschluss des Amtsgerichts L vom 18.10.2007 - 15 II 83/06 - dahingehend abgeändert, dass auch der Verpflichtungsantrag zurückgewiesen wird.
Die Gerichtskosten der Verfahren aller drei Instanzen tragen die Antragsteller.
Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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