OLG Hamm - Beschluss vom 16.07.2015
15 W 294/15
Normen:
WEG § 12;
Fundstellen:
ZMR 2015, 11
ZMR 2016, 54
Vorinstanzen:
AG Lünen, - Vorinstanzaktenzeichen LÜ-2491-20

Anforderungen an die Mehrheitsverhältnisse bei Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Veräußerung von WohnungseigentumAnforderungen an die Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer zur Veräußerung von Teileigentum

OLG Hamm, Beschluss vom 16.07.2015 - Aktenzeichen 15 W 294/15

DRsp Nr. 2015/15634

Anforderungen an die Mehrheitsverhältnisse bei Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Veräußerung von Wohnungseigentum Anforderungen an die Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer zur Veräußerung von Teileigentum

Zu der Frage, auf welche Art und Weise die Mehrheit von Wohnungs- und Teilerbauberechtigten dem Verkauf einer Wohnung zustimmen müssen, wenn die Teilungserklärung hierzu keine ausdrückliche Regelung enthält.

Die nach der Teilungserklärung erforderliche Zustimmung der Mehrheit der Wohnungseigentümer zur Veräußerung von Teileigentum ist durch Mehrheitsbeschluss der Eigentümerversammlung nachzuweisen.

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

Normenkette:

WEG § 12;

Gründe

Die zulässige Beschwerde gegen die Zwischenverfügung des Amtsgerichts - Grundbuchamt - Lünen ist in der Sache unbegründet.