OLG Hamm - Beschluss vom 03.05.2001
15 W 7/01
Normen:
WEG § 28 Abs. 3 ;
Fundstellen:
OLGReport-Hamm 2001, 285
ZMR 2001, 1001
Vorinstanzen:
LG Dortmund, - Vorinstanzaktenzeichen 9 T 504/00
AG Dortmund, - Vorinstanzaktenzeichen 138 II 100/99

Anforderungen an die Nachvollziehbarkeit der Jahresabrechnung des Verwalters-Rechnungsabgrenzungsposten

OLG Hamm, Beschluss vom 03.05.2001 - Aktenzeichen 15 W 7/01

DRsp Nr. 2001/13045

Anforderungen an die Nachvollziehbarkeit der Jahresabrechnung des Verwalters-Rechnungsabgrenzungsposten

»1. Die erforderliche Übersichtlichkeit der Jahresabrechnung des Verwalters ist nicht gewährleistet, wenn der einzelne Wohnungseigentümer die Gesamtabrechnung und den Vermögensstatus nur nach voll ziehen kann, wenn er sich das maßgebende Zahlenwerk erst aufgrund einer erläuternden Darstellung des Verwalters durch eine Vielzahl von Zu- und Abrechnungen errechnen muß.2. Werden in der Gesamtabrechnung Rechnungsabgrenzungsposten gebildet, die außerhalb des Abrechnungsjahres geleistete Zahlungen für die Heizkosten betreffen, so müssen diese offen und in übersichtlicher Weise ausgewiesen werden.«

Normenkette:

WEG § 28 Abs. 3 ;

Gründe:

I.

Die Beteiligten zu 1) bis 7) sind die Miteigentümer der vorbezeichneten Wohnungseigentumsanlage; der Beteiligte zu 8) ist der Verwalter.