Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil der 23. Zivilkammer des Landgerichts Darmstadt vom 3. April 2012 teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 6.423,44 € zuzüglich 8 % Zinsen hieraus über dem Basiszinssatz seit dem 7. September 2011 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 33 % und der Beklagte 67 %.
Testen Sie "Handbuch des Wohnungseigentumsrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|