BGH - Urteil vom 11.03.2009
VIII ZR 316/07
Normen:
BGB § 558a;
Fundstellen:
WuM 2009, 239
ZMR 2009, 521
Vorinstanzen:
LG Berlin, vom 05.11.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 62 S 205/07
AG Berlin-Pankow-Weißensee, vom 18.04.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 2 C 472/06

Anforderungen an ein auf einen qualifizierten Mietspiegel gegründetes Mieterhöhungsverlangen

BGH, Urteil vom 11.03.2009 - Aktenzeichen VIII ZR 316/07

DRsp Nr. 2009/6818

Anforderungen an ein auf einen qualifizierten Mietspiegel gegründetes Mieterhöhungsverlangen

Nimmt ein Mieterhöhungsverlangen auf einen qualifizierten Mietspiegel Bezug, ist nicht mehr als die Angabe des für die Wohnung nach Auffassung des Vermieters einschlägigen Mietspiegelfelds erforderlich, um dem Mieter eine Überprüfung zu ermöglichen, ob die geforderte Miete innerhalb der im Mietspiegel angegebenen Spanne liegt.

Tenor:

Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil der Zivilkammer 62 des Landgerichts Berlin vom 5. November 2007 aufgehoben.

Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.

Von Rechts wegen

Normenkette:

BGB § 558a;

Tatbestand:

Die Klägerin nimmt die Beklagte auf Zustimmung zur Mieterhöhung in Anspruch.