Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des 24. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Hamm vom 25. Februar 2010 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Revisionsverfahrens einschließlich der Kosten des Streithelfers der Beklagten werden der Klägerin auferlegt.
Von Rechts wegen
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