OLG Hamm - Urteil vom 25.02.2010
I-24 U 62/06
Normen:
BGB § 631;
Vorinstanzen:
LG Münster, vom 19.05.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 16 O 456/00

Passivlegitimation einer Wohnungseigentümergemeinschaft aus einem Werkvertrag

OLG Hamm, Urteil vom 25.02.2010 - Aktenzeichen I-24 U 62/06

DRsp Nr. 2010/15705

Passivlegitimation einer Wohnungseigentümergemeinschaft aus einem Werkvertrag

Eine Wohnungseigentümergemeinschaft ist als teilrechtsfähig anzusehen, soweit sie bei der Verwaltung gemeinschaftlichen Eigentums am Rechtsverkehr teilnimmt. Dies gilt auch für Verträge, die vor Änderung der Rechtsprechung zur Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft (BGH NJW 2005, 2061; NZM 2007, 363) geschlossen worden sind. 2. Hat der Unternehmer die einzelnen Eigentümer auf Zahlung von Werklohn in Anspruch genommen, so kann das Beklagtenrubrum nicht dahingehend berichtigt werden, dass Beklagte die Wohnungseigentümergemeinschaft vertreten durch den Verwalter ist. Der fehlenden Passivlegitimation ist vielmehr durch einen Parteiwechsel auf Beklagtenseite Rechnung zu tragen.

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 19.05.2006 verkündete Urteil der 16. Zivilkammer des Landgerichts Münster teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagten zu 9. und 10. werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 2 672,18 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.11.2000 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.