OLG Köln - Beschluß vom 26.07.2004
16 Wx 134/04
Normen:
WEG § 22 Abs. 1 ;
Fundstellen:
OLGReport-Köln 2004, 412
Vorinstanzen:
LG Köln, OLG Köln, vom 11.05.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 29 T 202/03

Anspruch auf Entfernen einer eigenmächtig angebrachten Satellitenantennenanlage

OLG Köln, Beschluß vom 26.07.2004 - Aktenzeichen 16 Wx 134/04

DRsp Nr. 2004/17369

Anspruch auf Entfernen einer eigenmächtig angebrachten Satellitenantennenanlage

Allein der Umstand, dass ein Miteigentümer die Entfernung einer eigenmächtig angebrachten Satellitenantennenanlage letztlich nur deshalb begehrt, weil er zuvor selbst auf Entfernung eigenmächtiger baulicher Veränderungen in Anspruch genommen worden war, nicht aber, weil ihn die Satellitenantennenanlage wirklich stört, macht sein Beseitigungsverlangen noch nicht sittenwidrig und damit unbeachtlich, wenn durch die Satellitenantennenanlage die Gefahr begründet worden ist, dass Mieter anderer Wohnungen nunmehr auch Satellitenantennen anbringen werden.

Normenkette:

WEG § 22 Abs. 1 ;

Gründe:

I. Die Antragstellerin und die Antragsgegnerin sind Wohnungseigentümer der aus fünf Wohnungs- bzw. Teileigentumseinheiten bestehenden, eingangs bezeichneten Wohnungseigentumsanlage.

In § 2 Ziffer 3 der Teilungserklärung vom 03.12.1991 ist bestimmt:

"Die Anbringung von Außenantennen ist - abgesehen von vorgesehenen Gemeinschaftsantennen - nicht gestattet."