Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 08.11.2018 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitgegenständlich ist ein Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem
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