1. Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Frankfurt am Main vom 30. Dezember 2021 wird zurückgewiesen.
2. Die Beteiligten haben einander auch für das Berufungsverfahren keine Kosten zu erstatten.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit der Auszahlung der Kosten der Unterkunft an die Stadt A-Stadt.
Die 1953 geborene Klägerin bezog bis April 2019 Leistungen von dem Beklagten.
Testen Sie "Handbuch des Wohnungseigentumsrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|