Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Bad Kreuznach vom 19. Juni 2013 in der Fassung des Ergänzungsurteils vom 4. September 2013 wird zurückgewiesen.
2.Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3. 4.
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