BayObLG - Beschluss vom 23.06.2004
2Z BR 173/03
Normen:
BGB § 242 § 1004 ; WEG § 14 § 22 Abs. 1 ;
Fundstellen:
BayObLGReport 2005, 25
Vorinstanzen:
LG München I, - Vorinstanzaktenzeichen 1 T 2821/03
AG München, - Vorinstanzaktenzeichen II 956/00

Anspruch auf Verkleinerung einer über das vereinbarte Maß hinaus vergrößerten Terrasse

BayObLG, Beschluss vom 23.06.2004 - Aktenzeichen 2Z BR 173/03

DRsp Nr. 2004/12477

Anspruch auf Verkleinerung einer über das vereinbarte Maß hinaus vergrößerten Terrasse

»Der Anspruch auf Verkleinerung einer über das vereinbarte Maß hinaus vergrößerten Terrasse auf einer Sondernutzungsfläche kann im Einzelfall wegen Fehlens konkreter Beeinträchtigungen des Antragstellers oder aus dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben ausgeschlossen sein.«

Normenkette:

BGB § 242 § 1004 ; WEG § 14 § 22 Abs. 1 ;

Gründe:

I. Die Antragsteller, die Antragsgegner und die weitere Beteiligte waren zu Verfahrensbeginn die Wohnungseigentümer in einem dreistöckigen Haus. Den Antragsgegnern gehört die im Erdgeschoss gelegene Wohnung, mit der ein Sondernutzungsrecht an einer Gartenfläche verbunden ist. Den Antragstellern gehört die Wohnung im 1. Obergeschoss. Die weitere Beteiligte, früher Alleineigentümerin des Hauses, war bei Verfahrenseinleitung Eigentümerin der Wohnung im 2. Obergeschoss.

Bereits bei Begründung des Wohnungseigentums durch Teilungserklärung vom 25.7.1994 lag vor der Wohnung im Erdgeschoss eine Terrasse, auf der ein Wintergarten errichtet war.