KG - Urteil vom 15.08.2019
8 U 209/16
Normen:
BGB § 307; BGB § 812; BGB § 242;
Vorinstanzen:
LG Berlin, vom 02.11.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 29 O 50/15

Ansprüche aus einem fristlos gekündigten GewerberaummietvertragTreuwidrige Berufung des Verwenders auf eine wirksame MietvertragsklauselGebrauchsuntauglichkeit der Mieträume

KG, Urteil vom 15.08.2019 - Aktenzeichen 8 U 209/16

DRsp Nr. 2020/3868

Ansprüche aus einem fristlos gekündigten Gewerberaummietvertrag Treuwidrige Berufung des Verwenders auf eine wirksame Mietvertragsklausel Gebrauchsuntauglichkeit der Mieträume

1. Sieht der Mietvertrag die Mietzahlung ab Übergabe der Räume an den Mieter (zum Zweck des Eigenausbaus) in einem noch nicht eröffneten Einkaufszentrum vor, liegt nach Ablauf der vorausgesetzten Ausbauzeit ein zur Minderung auf Null führender Sachmangel vor, wenn das Center nicht eröffnet wird.