OLG Celle - Urteil vom 23.10.2017
7 U 122/17 (L)
Normen:
BGB § 254 Abs. 1; BGB § 586 Abs. 1; BGB § 590; BGB § 596 Abs. 1; EGV 796/2004 Art. 2 Abs. 2; DGrünErhV ND vom 06.10.2009 § 2;
Vorinstanzen:
AG Burgwedel, vom 09.06.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Lw 11/17

Ansprüche des Verpächters einer 16 Jahr lang als eingezäunte Pferdweide genutzten Ackerfläche nach Rückgabe in eben diesem Zustand

OLG Celle, Urteil vom 23.10.2017 - Aktenzeichen 7 U 122/17 (L)

DRsp Nr. 2018/16657

Ansprüche des Verpächters einer 16 Jahr lang als eingezäunte Pferdweide genutzten Ackerfläche nach Rückgabe in eben diesem Zustand

Wird eine ehemalige Ackerfläche 16 Jahre lang als eingezäunte Pferdeweide genutzt und sodann in diesem Zustand an einen Pferdehalter verpachtet, ist die Rückgabe der Fläche in ebendiesem Zustand vertragsgemäß, selbst wenn in dem schriftlichen Pachtvertrag das betreffende Flurstück mit dem Zusatz "Ackerfläche" aufgeführt ist. In diesem Fall kommen Schadensersatzansprüche wegen des Verlustes des Ackerlandstatus, weil im Rechtssinne Dauergrünland entstanden ist, das einem Umbruchverbot unterliegt - anders als in dem vom BGH entschiedenen Fall (Urteil vom 28. April 2017 - LwZR 4/16 -, juris) - nicht in Betracht.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts - Landwirtschaftsgericht - Burgwedel vom 09.06.2017 wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Das angefochtene amtsgerichtliche Urteil sowie das vorliegende Berufungsurteil sind vorläufig vollstreckbar.

Streitwert für das Berufungsverfahren: 2.349,20 €

Normenkette:

BGB § 254 Abs. 1; BGB § 586 Abs. 1; BGB § 590; BGB § 596 Abs. 1; EGV 796/2004 Art. 2 Abs. 2; DGrünErhV ND vom 06.10.2009 § 2;

Gründe:

I.

Der Kläger als Verpächter verlangt Schadensersatz wegen des Verlustes des Ackerlandstatus der Pachtfläche aufgrund der Entstehung von Dauergrünland.