AG Kempten (Allgäu) - Zweigstelle Sonthofen - 5 UR II 28/03,
Antragsänderung bei Erledigung der Hauptsache im Beschlussanfechtungsverfahren - keine zusätzliche Verwaltervergütung bei Nichtteilnahme am Lastschriftverfahren
OLG München, Beschluss vom 18.09.2006 - Aktenzeichen 34 Wx 89/06
DRsp Nr. 2006/25768
Antragsänderung bei Erledigung der Hauptsache im Beschlussanfechtungsverfahren - keine zusätzliche Verwaltervergütung bei Nichtteilnahme am Lastschriftverfahren
»1. Tritt im Beschlussanfechtungsverfahren Erledigung der Hauptsache ein, so hat der anfechtende Wohnungseigentümer diesem Umstand durch entsprechende Änderung seines Antrags Rechnung zu tragen. Verlangt der Anfechtende weiterhin Ungültigerklärung des Eigentümerbeschlusses, so fehlt seinem Antrag das Rechtsschutzbedürfnis.2. Den Wohnungseigentümern fehlt die Kompetenz für einen Beschluss, durch den einzelnen Wohnungseigentümern die Verpflichtung auferlegt wird, dem Verwalter eine zusätzliche Vergütung zu zahlen, wenn sie nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen. «