I.
Die Kläger sind Eheleute und wurden für die Streitjahre 1995, 1997 und 1998 zur Einkommensteuer (ESt) zusammen veranlagt. Der Kläger ist Vorstandsvorsitzender des ... Verbandes der ... (X-Verband). Er bezieht Einkünfte aus nichtselbständiger und selbständiger Arbeit, sowie Einkünfte aus Kapitalvermögen und Vermietung und Verpachtung (VuV).
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