Die Beteil. zu 2. ist Eigentümerin der Wohnung Nr. 12 der Wohnungseigentumsanlage. In ihrem Wohnzimmer befindet sich eine Schiebetüranlage, die zum Balkon hinausgeht. Die Schiebetüranlage war defekt und mußte erneuert werden. Die Verwalterin gab sodann die Instandsetzung der Schiebetüranlage in Auftrag. Mit Beschluß v. 9.11.1994 beauftragte die Wohnungseigentümerversammlung die Verwalterin, die aus dem Konto der Wohnungseigentümergemeinschaft vorfinanzierten Instandsetzungsaufwendungen von der Beteil. zu 2. einzufordern und ggf. gerichtlich beizutreiben. Die Beteil. zu 2. lehnte die Zahlung ab.
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