OLG Düsseldorf - Beschluss vom 29.04.2005
I-3 Wx 56/03
Normen:
WEG §§ 24 Abs. 5 § 43 Abs. 4 § 47 ;
Fundstellen:
OLGReport-Düsseldorf 2005, 457
Vorinstanzen:
LG Düsseldorf, vom 24.02.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 19 T 208/04
AG Neuss, - Vorinstanzaktenzeichen 73 II 173/03

Auferlegung von Verfahrenskosten gegenüber einem nicht beteiligten Rechtsanwalt

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.04.2005 - Aktenzeichen I-3 Wx 56/03

DRsp Nr. 2006/9726

Auferlegung von Verfahrenskosten gegenüber einem nicht beteiligten Rechtsanwalt

»Dem nicht zum Kreis der Verfahrensbeteiligten gehörenden Leiter der Wohnungseigentümerversammlung (hier: Rechtsanwalt) können im Wohnungseigentumsverfahren keine Kosten auferlegt werden. Die fehlerhafte Beschlussfeststellung des von den Wohnungseigentümern beauftragten Versammlungsleiters kann nicht dem das Protokoll führenden Verwalter mit der Folge zugerechnet werden, dass dieser mit den Kosten des Beschlussanfechtungsverfahrens belastet wird.«

Normenkette:

WEG §§ 24 Abs. 5 § 43 Abs. 4 § 47 ;
Vorinstanz: LG Düsseldorf, vom 24.02.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 19 T 208/04
Vorinstanz: AG Neuss, - Vorinstanzaktenzeichen 73 II 173/03
Fundstellen
OLGReport-Düsseldorf 2005, 457