Auflassung einer im Gemeinschaftseigentum stehenden Fläche durch den Verwalter
OLG München, Beschluss vom 22.01.2010 - Aktenzeichen 34 Wx 125/09
DRsp Nr. 2010/1452
Auflassung einer im Gemeinschaftseigentum stehenden Fläche durch den Verwalter
Der Verwalter von Wohnungseigentum kann nicht durch Mehrheitsbeschluss ermächtigt werden, eine im Gemeinschaftseigentum stehende Fläche an einen Dritten aufzulassen, auch wenn sich alle Wohnungseigentümer individualvertraglich dazu verpflichtet haben.