OLG München - Beschluss vom 22.01.2010
34 Wx 125/09
Normen:
BGB § 184; WEG § 1 Abs. 5; WEG § 10 Abs. 6; WEG § 27 Abs. 1; WEG § 27 Abs. 2; WEG § 27 Abs. 3 S. 1 Nr. 7;
Fundstellen:
MietRB 2010, 142
NZM 2010, 247

Auflassung einer im Gemeinschaftseigentum stehenden Fläche durch den Verwalter

OLG München, Beschluss vom 22.01.2010 - Aktenzeichen 34 Wx 125/09

DRsp Nr. 2010/1452

Auflassung einer im Gemeinschaftseigentum stehenden Fläche durch den Verwalter

Der Verwalter von Wohnungseigentum kann nicht durch Mehrheitsbeschluss ermächtigt werden, eine im Gemeinschaftseigentum stehende Fläche an einen Dritten aufzulassen, auch wenn sich alle Wohnungseigentümer individualvertraglich dazu verpflichtet haben.

Normenkette:

BGB § 184; WEG § 1 Abs. 5; WEG § 10 Abs. 6; WEG § 27 Abs. 1; WEG § 27 Abs. 2; WEG § 27 Abs. 3 S. 1 Nr. 7;

Gründe: