OLG München - Beschluss vom 22.01.2010 (34 Wx 125/09)
I. Das Eigentum an den im Grundbuch eingetragenen aus mehreren Flurstücken bestehenden Grundstück ist in Miteigentumsanteile, verbunden mit dem Sondereigentum an bestimmten Räumlichkeiten, aufgeteilt und auf die [...]